Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nextat Ltd.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Vertragspartner“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Nextat.

1.2 Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB. Änderungen werden dem Vertragspartner mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht, werden diese wirksam.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch ohne nochmalige Vereinbarung.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Der Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen ist der Routerausgang des Nextat-Rechenzentrums. Die Internetanbindung des Vertragspartners liegt in seiner Verantwortung.

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktspezifikation.

2.3 Nextat kann die Leistung durch Dritte erbringen und informiert den Vertragspartner darüber.

2.4 Nextat sichert regelmäßig die Daten auf eigenen Servern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Sicherungskopien zu erstellen.

2.5 Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Störungen.

3. Pflichten des Vertragspartners

3.1 Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf E-Mail-Zustimmungen und Datenschutz.

3.2 Der Vertragspartner benennt einen Ansprechpartner für Beschwerden, der innerhalb von 24 Stunden reagiert.

3.3 Der Vertragspartner stellt alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zur Verfügung.

3.4 Störungen sind Nextat unverzüglich zu melden, mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung.

3.5 Der Vertragspartner muss geeignete Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Virenscanner) treffen.

3.6 Der Vertragspartner darf keine unzulässigen oder rechtlich problematischen Inhalte versenden.

3.7 Nextat kann bei Verstößen gegen diese Pflichten Daten oder Inhalte sperren.

3.8 Nextat kann die vertragsgegenständliche Leistung ändern, solange die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben.

3.9 Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Abnahmebereitschaft zurückgewiesen werden.

4. Nutzungsrechte und Daten

4.1 Nextat räumt dem Vertragspartner ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten ASP-Services.

4.2 Bei Softwareinstallation auf eigenen Systemen erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

4.3 Dokumentationen dürfen nur für vertraglich festgelegte Zwecke genutzt und nicht verändert werden.

4.4 Eine Nutzung der Software über die vertraglich vereinbarten Zwecke hinaus ist nicht gestattet.

4.5 Das Eigentum an der Software verbleibt bei Nextat.

4.6 Logos und Hinweise auf Nextat dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

4.7 Der Vertragspartner erhält Zugangsdaten und ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.

5. Vergütung, Zahlung und Fälligkeit

5.1 Es gelten die individuell vereinbarten Preise oder die aktuellen Listenpreise von Nextat.

5.2 Bei Leistungserbringung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss gelten die aktuellen Listenpreise.

5.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4 Zahlungen sind sofort nach Lieferung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.5 Bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen entfallen Rabatte und Skonti.

5.6 Nextat kann Vorauszahlung verlangen, wenn die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners gefährdet ist.

5.7 Nextat behält sich eine Preisanpassung vor und informiert den Vertragspartner rechtzeitig.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

6.1 Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6.2 Die Abtretung von Forderungen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung von **Nextat**.

7. Gewährleistung

7.1 Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Vertragsleistung zu melden.

7.2 Nextat gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von 99 % im Kalenderjahr, ausgenommen Wartungszeiten.

7.3 Nextat gibt keine Zusagen über die Fähigkeiten der Produkte, außer es wurde schriftlich vereinbart.

7.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.

8. Haftung

8.1 Nextat haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder für Personenschäden.

8.2 Bei grober Fahrlässigkeit von nicht leitenden Angestellten haftet Nextat nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.3 Die Haftung für Vermögensschäden ist auf EUR 25.000 pro Jahr begrenzt.

8.4 Der Vertragspartner muss nachweisen, dass er die üblichen Sicherheitsvorkehrungen gegen Datenverlust getroffen hat.

9. Kündigung

9.1 Der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.

9.3 Bei Kündigung sind alle offenen Zahlungen für die bis dahin erbrachten Leistungen sofort zu begleichen.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Nextat sorgt für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und verarbeitet die Daten nur im Rahmen des Vertrags.

10.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung weitergegeben werden, außer es besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht.

10.3 Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

10.4 Nextat ist berechtigt, den Vertragspartner als Referenz zu nennen.

11. Auskünfte und technische Beratung

11.1 Auskünfte und Empfehlungen von Nextat sind unverbindlich und erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.2 Der Vertragspartner muss die Eignung der Produkte durch eigene Tests überprüfen.

12. Höhere Gewalt

12.1 Nextat haftet nicht für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg oder Arbeitskämpfen.

12.2 Nextat informiert den Vertragspartner über höhere Gewalt und vereinbart eine Frist zur Erfüllung der Leistungen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

13.2 Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

13.3 Es gilt ausschließlich das Recht Zyperns.

13.4 Gerichtsstand ist Nicosia, Nextat kann auch den Vertragspartner an dessen Sitz verklagen.